Amtliche Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2016
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2016 für die im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm liegenden Grundstücke Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2016 wird hiermit gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2016 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2016 erhalten, im Kalenderjahr 2016 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2015 zu entrichten...