Was Betriebe wissen müssen
Mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen
Das Bundeskabinett hat am 24. August eine Energieeinsparverordnung beschlossen, nach der für Unternehmen ab dem 1. Oktober für zwei Jahre eine Reihe neuer Vorschriften gelten, der Bundesrat muss nur noch zustimmen: Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung - EnSimiMaV).Die Maßnahmen zielen auf Einsparungen in der kommenden und der folgenden Heizperiode ab, haben aber auch eine Wirkung...