Grundsteuer

Beiträge zum Thema Grundsteuer

Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2024

Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2024 für die im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm liegenden Grundstücke Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2024 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2024 erhalten, im Kalenderjahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2022 zu entrichten...

  • Pfaffenhofen
  • 17.04.24

Bekanntmachung: Öffentliche Zahlungsaufforderung - Grund- und Gewerbesteuer

Am 15. August 2018 ist zur Zahlung fällig: Grundsteuer A und B für 3. Kvj. 2018 Gewerbesteuervorauszahlung für 3. Rate 2018 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18 BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06 BIC: GENODEF1INP HypoVereinsbank Pfaffenhofen a.d.Ilm IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04 BIC: HYVEDEMM426 Hallertauer Volksbank eG IBAN:...

  • Pfaffenhofen
  • 17.07.18

Amtliche Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2017

Bekanntmachung der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm Betreff: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2017 für die im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm liegenden Grundstücke Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2017 wird hiermit gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2017 erhalten, im Kalenderjahr 2017 die...

  • Pfaffenhofen
  • 19.05.17

Amtliche Bekanntmachung: Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer 2013 für die im Gebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm liegenden Grundstücke

Vorbehaltlich der Erteilung schriftlicher Grundsteuerbescheide 2013 wird hiermit gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2013 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Das bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid 2013 erhalten, im Kalenderjahr 2013 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2012 zu entrichten haben. Für diese treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an...

  • Pfaffenhofen
  • 07.06.13
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