Aktuell
3G im Betrieb und Homeoffice-Pflicht ab 24.11.2021
Der Bundestag hat weitreichende Änderungen im Infektionsschutzgesetz beschlossen, die der Bundesrat gebilligt hat. Das Gesetz tritt am 24. November 2021 in Kraft. Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern sind insbesondere zwei Regelungen bedeutsam: 3G am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Pflicht. 3G am ArbeitsplatzDie neue bundesweite Regelung zu 3G am Arbeitsplatz findet sich in der Neufassung von § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG). Wesentlich Eckpunkte der Regelung, insbesondere Unterschiede...