Hundesteuer

Beiträge zum Thema Hundesteuer

Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung zur Hundeanmeldung

Bekanntmachung Hundesteuer Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden.Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb...

  • Pfaffenhofen
  • 16.01.25

Öffentliche Bekanntmachung
Zahlungsaufforderung Hundesteuer 2024

Am 15. März 2024 ist zur Zahlung fällig: Hundesteuer 2024 Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen: Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm                             IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18                                                                                        BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG           IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06...

  • Pfaffenhofen
  • 05.03.24

Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung

1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft,...

  • Pfaffenhofen
  • 19.01.24
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.