Hundesteuer

Beiträge zum Thema Hundesteuer

Bekanntmachung Hundesteuer
Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung

1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft, Rasse...

  • Pfaffenhofen
  • 15.03.21

Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bis spätestens 20.05.2016 bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.13 oder 3.02 (Stadtsteueramt) oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 1, Zimmer 002 oder Online...

  • Pfaffenhofen
  • 15.04.16
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