Hundesteuer

Beiträge zum Thema Hundesteuer

Hundesteuersatzung
Hunde bitte anmelden!

Hunde können sie mit Stolz tragen: die Pfaffenhofener Hundemarke. Sie dient als Nachweis dafür, dass der Hund in Pfaffenhofen angemeldet ist. Sie muss außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks getragen werden. Ist der Hund bisher noch nicht angemeldet, kann dies jederzeit nach-geholt werden. Die Jahresgebühr beträgt 60 Euro. Die Anmeldung und die aktuelle Hundesteuersatzung mit ausführlichen Informationen, ist unter pfaffenhofen.de/hundesteuer zu finden. Ersatz der Hundemarke Ist...

  • Pfaffenhofen
  • 28.09.23

Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung Hundesteuer

Bekanntmachung Hundesteuer Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung 1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn...

  • Pfaffenhofen
  • 20.01.23

Bekanntmachung Hundesteuer
Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung

1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft, Rasse...

  • Pfaffenhofen
  • 15.03.21

Pfaffenhofen passt Hundesteuer an

Der Pfaffenhofener Stadtrat hat eine neue Satzung für die Erhebung der Hundesteuer verabschiedet. Vom Bayerischen Innenministerium war im Sommer eine neue amtliche Mustersatzung veröffentlicht, an der sich die Stadtverwaltung orientiert. Der Steuersatz für normale Hunde erhöht sich zum Jahreswechsel von 45 Euro auf 60 Euro pro Jahr. Besitzer von Kampfhunden müssen künftig 1.000 Euro Hundesteuer im Jahr bezahlen. Hunde mit sogenanntem Negativzeugnis werden weiterhin wie „normale“ Hunde...

  • Pfaffenhofen
  • 11.12.20

Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bis spätestens 30.04.2019 bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.01 oder 3.02 (Stadtsteueramt) oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Hauptplatz 1, Zimmer 002 oder...

  • Pfaffenhofen
  • 10.04.19

Amtliche Bekanntmachung: Hundesteuer - Hunde müssen bis 20. Mai angemeldet werden

1. Alle über 4 Monate alten Hunde, die im Bereich der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm und ihrer Ortsteile gehalten werden, unterliegen der Hundesteuer. Wer einen über 4 Monate alten Hund hält, muss ihn ohne Rücksicht auf Größe, Rasse und Zweck der Haltung bis spätestens 20.05.2015 bei der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 18, Eingang Ingolstädter Straße, 3. Stock, Zimmer-Nr. 3.13 oder 3.02 (Stadtsteueramt) oder im Bürgerbüro der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm, Hauptplatz 1, Zimmer 002 oder Online...

  • Pfaffenhofen
  • 17.04.15
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