Hundesteuer

Beiträge zum Thema Hundesteuer

Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung

1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Alter, Herkunft,...

  • Pfaffenhofen
  • 19.01.24

Hundesteuersatzung
Hunde bitte anmelden!

Hunde können sie mit Stolz tragen: die Pfaffenhofener Hundemarke. Sie dient als Nachweis dafür, dass der Hund in Pfaffenhofen angemeldet ist. Sie muss außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundstücks getragen werden. Ist der Hund bisher noch nicht angemeldet, kann dies jederzeit nach-geholt werden. Die Jahresgebühr beträgt 60 Euro. Die Anmeldung und die aktuelle Hundesteuersatzung mit ausführlichen Informationen, ist unter pfaffenhofen.de/hundesteuer zu finden. Ersatz der Hundemarke Ist...

  • Pfaffenhofen
  • 28.09.23

Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung Hundesteuer

Bekanntmachung Hundesteuer Öffentliche Aufforderung zur Hundeanmeldung 1. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer ist der Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz und die Hundesteuersatzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm vom 10.12.2020. Steuergegenstand ist nicht der Hund, sondern das Halten von Hunden. 2. Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm unterliegt der Hundesteuer. Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn...

  • Pfaffenhofen
  • 20.01.23
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