Lockerungen bei den Coronaverordnungen
Hospizbegleitungen in Privatfamilien und im Krankenhaus wieder möglich
Nachdem in den letzten Wochen eine persönliche Hospizbegleitung weder in Privatfamilien, noch in Krankenhäusern und Altenheimen zulässig war und auch die Begleitung Sterbender nur durch die engsten Familienangehörigen erlaubt war, wurde mit einer Stellungnahme des Bayerischen StMGP auf Anfrage des Bayerischen Hospizverbandes jetzt auch der Besuch von HospizbegleiterInnen erlaubt. "Nach § 3 S. 2 der 2. BayIfSMV ist die Begleitung Sterbender durch den engsten Familienkreis abweichend von der...