Corona-Regeln
Rote Ampel und 3G im Unternehmen - Was ist zu beachten?
Die Regelungen bei roter Ampel am Arbeitsplatz ergeben sich aus der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Allgemeines 3G am ArbeitsplatzAllgemein gilt gemäß § 17 Abs. 4 IfSMVO, dass zu Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten einschließlich des Inhabers nur noch Beschäftigte Zugang haben, die geimpft, genesen oder getestet sind. Das gilt für geschlossene Räume und nur für die Personen, die während ihrer Arbeitszeit Kontakt zu anderen Personen haben können.Ausnahmen von 3G am...