Was Betriebe wissen müssen
Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen
Das Bundeskabinett hat am 24. August eine Energieeinsparverordnung beschlossen, nach der für Unternehmen ab dem 1. September für sechs Monate eine Reihe neuer Vorschriften gelten: Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV).Die wichtigsten Vorschriften im Überblick: Der Einzelhandel muss Ladentüren und Eingangssysteme geschlossen halten, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme...