Verlust der Einspeisevergütung droht – Stromerzeuger müssen ihre Anlagen registrieren
Anlagenbetreiber, die Strom erzeugen und damit aktiv zur Energiewende in Pfaffenhofen beitragen, müssen jede einzelne ihrer Anlagen spätestens zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Andernfalls wird die Vergütung für den erzeugten und eingespeisten Strom gemindert oder gar gestrichen, unabhängig davon ob es sich um eine Bestands- oder eine Neuanlage handelt. Die Regelung gilt für Photovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerke oder andere...