Gebühren für Verkehrsanordnungen angepasst
Die Gebührensätze für verkehrsrechtliche Anordnungen werden zum 1. September 2023 angepasst, das hat der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen. Demnach werden zukünftig für drei Tatbestände die Gebühren erhoben: erstens Sperrung eines Gehwegs oder einfaches Halteverbot, zweitens halbseitige Sperrung einer Straße oder schwieriges Halteverbot und drittens Vollsperrung einer Straße. Die Gebühren werden zukünftig erstmals nach einer zeitlichen Staffelung berechnet (1 Woche, bis...