Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Kommunalwahlen am 16. März 2014 und den Wahlen zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach Art. 32 Abs. 1 des Gesetzes über das Meldewesen (Meldegesetz – MeldeG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister...