Nahmobilität
Nur Fußgänger haben Vorfahrt auf dem Zebrastreifen
An Fußgängerüberwegen, sogenannten Zebrastreifen, haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen Vorrang. Sogar einige Meter davor oder dahinter. Fahrzeuge müssen sich Zebrastreifen mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und den Bevorrechtigten das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Wenn zu erkennen ist, dass Fußgänger oder Rollstuhlfahrer an einem Zebrastreifen die Straßenseite wechseln wollen, müssen Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer anhalten. Jedoch dürfen Fußgänger und...