Öffentliche Bekanntmachung
Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan Nr. 172 "Sulzbach III"
Der Stadtrat sowie der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm haben in ihren Sitzungen am 25.04.2024 und 08.12.2022 die Aufstellungsbeschlüsse zur sechsten Änderung des Flächennutzungsplans „Sulzbach III“ mit paralleler Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172 „Sulzbach III“ gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich südwestlich im Ortsteil Sulzbach und umfasst drei Grundstücke am Ende der Straße Sulzbach. Es ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung von neuem Wohnraum im Sinne der Nachverdichtung in einem schon erschlossenen Gebiet sowie Abrundung des Ortsrandes.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen sind gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von
Mittwoch, 07.08.2024 bis einschließlich Montag, 23.09.2024
im Internet unter https://pfaffenhofen.de/bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht. Nutzen Sie alternativ den QR-Code:
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Veröffentlichungszeitraums im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder direkt im Internetportal); bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der vorbezeichneten Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und über das vorbezeichnete zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, bei den gegenständlichen Verfahrensunterlagen, veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist bzw. öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 05.08.2024
I.A.
Erich Weisser
Stellv. Stadtbaumeister
Autor:Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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