Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150d „Gewerbe- und Mischgebiet am Heimgartenweg“
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150d „Gewerbe- und Mischgebiet am Heimgartenweg“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 1304/3, 1304/4, 1304/6 Teilfläche, 1304/7, 1353, 1354/2 und 1354/4, Gemarkung Pfaffenhofen, im Bereich westlich der Ingolstädter Straße, gegenüber der öffentlichen Parkplätze für das Freibad und das Sportareal an der Ilm und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:
Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 20.02.2020 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 150d „Gewerbe- und Mischgebiet am Heimgartenweg“ sowie der Entwurf der Begründung liegen in der Zeit von
Mittwoch, 22.04.2020 bis einschließlich Montag, 25.05.2020
gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB, erneut öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.
Wir weisen insbesondere auf die Möglichkeit der Einsichtnahme im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung hin. Dort sind die gesamten Planunterlagen während des Auslegungszeitraumes einzusehen. Sollte dennoch eine persönliche Einsichtnahme erforderlich sein, ist dies weiterhin möglich. Hierfür wurde eigens ein Raum eingerichtet, welcher den Gesundheitsschutzvorschriften entspricht. Zur persönlichen Einsichtnahme in die Planunterlagen ist allerdings eine vorherige Anmeldung unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder telefonisch unter 08441/78107 bzw. 08441/782060 erforderlich.
Wir bitten aufgrund der nicht unerheblichen Infektionsgefährdung von einer persönlichen Einsichtnahme nur in Ausnahmefällen Gebrauch zu machen und im Übrigen die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet zu Nutzen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter des Stadtbauamtes unter den o. g. Telefonnummern während der allgemeinen Dienststunden sowie der oben bezeichneten E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 09.04.2020
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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