Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss Veränderungssperre BP 178

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
A) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178 "Am Rosenweg in Förnbach" der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Aufstellungsbeschluss
B) Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 178 "Am Rosenweg in Förnbach" der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

A) Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 28.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 178 "Am Rosenweg in Förnbach" beschlossen.
Ziel des Bebauungsplans ist es, insbesondere eine siedlungsverträgliche Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestrukturen im Umfeld des Plangebiets zu erreichen.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 647, 647/2, 647/4 und 647/5 der Gemarkung Förnbach. Er erstreckt sich ausgehend von der Ecke Förnbachstraße/Streitdorfer Straße, südöstlich bis zum Rosenweg und ist aus dem nachfolgenden Lageplan unter B) ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung insbesondere telefonisch während der allgemeinen Dienststunden unter 08441/78107 bzw. 08441/782060 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de informieren und zur Planung äußern.
Sollte eine persönliche Information und/oder Äußerung im Stadtbauamt erforderlich sein, ist dies auch während der aktuellen Ausgangsbeschränkungen möglich. Hierfür wurde eigens ein Raum eingerichtet, welcher den Gesundheitsschutzvorschriften entspricht. Zur persönlichen Information und/oder Äußerung ist allerdings eine vorherige Anmeldung unter den oben bezeichneten Kontaktdaten erforderlich.
Wir bitten aufgrund der nicht unerheblichen Infektionsgefährdung von einer persönlichen Information und/oder Äußerung nur Gebrauch zu machen, wenn dies unbedingt erforderlich ist und im Übrigen die Möglichkeiten per E-Mail und Telefon zu Nutzen. Hierfür stehen Ihnen die Mitarbeiter des Stadtbauamtes unter den oben bezeichneten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

B) Gleichzeitig hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 28.05.2020 zur Sicherung der Planungsabsichten für den gesamten Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 178 "Am Rosenweg in Förnbach", also für die Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 647, 647/2, 647/4 und 647/5 der Gemarkung Förnbach eine Veränderungssperre als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich ausgehend von der Ecke Förnbachstraße/Streitdorfer Straße, südöstlich bis zum Rosenweg und ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über die Veränderungssperre während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Satzung ist im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung einzusehen.
Sollte eine persönliche Einsichtnahme erforderlich sein, ist dies auch während der aktuellen Ausgangsbeschränkungen möglich. Hierfür wurde eigens ein Raum eingerichtet, welcher den Gesundheitsschutzvorschriften entspricht. Zur persönlichen Einsichtnahme der Satzung ist allerdings eine vorherige Anmeldung unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder telefonisch unter 08441/78107 bzw. 08441/782060 erforderlich.
Wir bitten aufgrund der nicht unerheblichen Infektionsgefährdung von einer persönlichen Einsichtnahme nur Gebrauch zu machen, wenn dies unbedingt erforderlich ist und im Übrigen die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet zu Nutzen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter des Stadtbauamtes unter den oben bezeichneten Telefonnummern während der allgemeinen Dienststunden sowie der oben bezeichneten E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.

Auf die Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche, die Geltendmachung und das Erlöschen solcher Ansprüche gemäß § 18 BauGB wird hingewiesen.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 03.06.2020

Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Stadtentwicklung Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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