Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan Nr. 20 Heißmanning Ost
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Heißmanning Ost“ mit paralleler 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Heißmanning“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 18.01.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans „Heißmanning Ost“ gefasst. Zudem hat der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 19.11.2020 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Heißmanning“ gefasst. Diese Beschlüsse werden hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Das Planungsgebiet befindet sich östlich von Heißmanning, westlich der B13 und umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 381/1, 434/6, 434/7 und 435/6 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 381/13, 434 und 435/7 der Gemarkung Haimpertshofen. Es ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen sind in der Zeit von
Freitag, 26.01.2024 bis einschließlich Dienstag, 05.03.2024
im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung veröffentlicht. Zudem liegen die Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen oder können der vorbezeichneten Internetadresse entnommen werden. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. unter o.g. Link zum gegenständlichen Verfahren einzusehen ist.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 24.01.2024
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
Autor:Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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