Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“
Der Ferienausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 15.04.2020 die Aufstellung der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Das Planungsgebiet umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen aus Fl.-Nrn. 2147, 2148, 2144/1, 2145/1 und 2147/2 der Gemarkung Pfaffenhofen und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Beabsichtigt ist die Schaffung der Planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Generalsanierung und Erweiterung der Ilmtalklinik.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Dienstag, 25.08.2020 bis einschließlich Montag, 12.10.2020
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, jeweils von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen. Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782060 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 14.08.2020
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Stadtentwicklung Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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