Öffentliche Bekanntmachung
Entwurf BP Nr. 187 „Sport- und Vereinsheim in Tegernbach“

Foto: Bayerische Vermessungsverwaltung

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 187 „Sport- und Vereinsheim in Tegernbach“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 14.11.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 187 „Sport- und Vereinsheim in Tegernbach“ beschlossen.
Das Planungsgebiet umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 196 Gemarkung Tegernbach. Es befindet sich am östlichen Ortsausgang des Ortsteiles Tegernbach an der Kreisstraße PAF 9 Richtung Ehrenberg, etwa acht Kilometer nordwestlich von Pfaffenhofen und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Foto: Bayerische Vermessungsverwaltung

Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Der vom Stadtrat in seiner Sitzung am 28.07.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 187 „Sport- und Vereinsheim in Tegernbach“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit von

Donnerstag, 18.08.2022 bis einschließlich Dienstag, 04.10.2022

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Umweltbezogene Stellungnahmen wie die Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (Untere Bauaufsichtsbehörde; Untere Naturschutzbehörde; Untere Bodenschutzbehörde; Untere Immissionsschutzbehörde; Untere Wasserrechtsbehörde; Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Stadtwerke Pfaffenhofen; Bayer. Landesamt für Denkmalpflege; Wasserwirtschaftsamt) liegen bereits vor und werden ebenfalls ausgelegt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit

  • Aussagen zu Lärmimmissionen

Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP): Stellungnahme zum Artenschutz (Tiergruppen Fledermäuse und Vögel)
  • Bestands- und Konfliktaufnahme: Vorhandene Freiflächen und Gehölzsäume; Biotopkartierung
  • Aussagen zu Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen vor Gefährdungen der Natur sowie dem naturschutzrechtlichen Ausgleich

Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche

  • Aussagen zu Bodenbeschaffenheit und Bodenfunktionen, Altlastenthematik
  • Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme

Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Aussagen zu Grundwasserfunktionen und wassergefährdenden Stoffen
  • Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme

Informationen zum Schutzgut Luft und Klima

  • Aussagen zu Frischluft-/Kaltluftproduktion und Luftqualität

Informationen zum Schutzgut kulturelles Erbe

  • Aussagen zu Bau- und Bodendenkmälern im Planumfeld

Im Weiteren stehen ebenfalls Informationen zu dem Schutzgut Landschaftsbild, dem Umweltbelang Energie, den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen sowie den während der Bau- und Betriebsphase erzeugten Abfällen und Abwässern zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 09.08.2022
I.A.

Autor:

Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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