Öffentliche Bekanntmachung
Erste Änderung BP Nr. 149 "Sondergebiet Altenheim"

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 149 „Sondergebiet Altenheim“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 149 „Sondergebiet Altenheim“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn.: 71/1 und 71/16 Gemarkung Pfaffenhofen mit einer Fläche von ca. 2.600 m². Es befindet sich an der Ecke Spitalstraße/Türltorstraße und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:

Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Baurecht des Quartiers an heutige Standards anpassen und dabei dem demographischen Wandel Rechnung tragen. Durch die Änderung soll insbesondere eine seniorengerechte Wohnbebauung ermöglicht werden. Weitere Ziele sind die Schaffung von Räumlichkeiten für das städtische Seniorenbüro, eine Tagespflege und Wohnungen für deren Angestellte sowie kleinere Gewerbeeinheiten zur Türltorstraße.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von

Mittwoch, 17.08.2022 bis einschließlich Dienstag, 04.10.2022

öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ welches ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 08.08.2022
I.A.

Erich Weisser
Stellv. Stadtbaumeister

Autor:

Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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