Aufbruch in die Zukunft
Stadt führt Aufgrabungsrichtlinie ein
Pfaffenhofen wächst. Nicht nur durch Neubaugebiete, wie zum Beispiel Heißmanning und Pfaffelleiten, auch in den zahlreichen Altbaugebieten im Zentrum und in den Ortsteilen kommt es zu Ersatzbauten und auch zu Nachverdichtungen. Wann immer ein Haus in den Altbaugebieten an die öffentliche Wasserversorgungs- bzw. Entwässerungseinrichtung angeschlossen werden soll, kommt es zu einem sog. Aufbruch der Straße. Alle Spartenträger verlegen unterirdisch ihre Kabel und Rohre. Dieser Vorgang muss im Vorfeld bei der Stadt angemeldet werden. Selbiges gilt auch für Reparaturen bzw. Instandsetzungen bereits bestehender Sparten.
All diese Eingriffe in den öffentlichen Verkehrsraum müssen vorab beim Sachgebiet Tiefbau in der Stadt beantragt werden. Zusätzlich zur Aufgrabungsgenehmigung bedarf es einer verkehrsrechtlichen Anordnung, die Regelungen des Verkehrs vor Ort während der Baumaßnahme auf den städtischen Straßen trifft. Erst wenn festgestellt wird, dass der Straßenverkehr trotz Aufbruch ordentlich fließen bzw. etwaig nötige Umleitungsstrecken eingerichtet werden können, kann ein Antrag auf Aufgrabungsgenehmigung von der unteren Straßenverkehrsbehörde der Stadt genehmigt werden.
Zahl der Aufbrüche steigt
Die Zahl der Aufbrüche im Stadtgebiet nimmt seit Jahren kontinuierlich zu. Waren es im Jahr 2018 noch 182 Aufbrüche, die bearbeitet werden mussten, waren es im Folgejahr bereits 264. Im Jahr 2020 haben die Mitarbeiter im Sachgebiet Tiefbau insgesamt 349 Aufbruchsanfragen bearbeitet, das ist ein Plus von 32,20 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
„Wir als Stadt sind für den Straßenunterhalt zuständig“, erklärt Johannes Bucher, Sachgebietsleiter Tiefbau. „Jede Aufgrabung einer Verkehrsfläche stellt eine Störung dar. Im Sinne der Bürger müssen wir als Stadt deshalb dafür Sorge zu tragen, dass Schäden am Allgemeingut Straße bestmöglich vermieden und auch verkehrliche Belange rechtzeitig bei den Planungen und der Bauausführung beachtet werden.“
Aufgrabungsrichtlinie schützt das Allgemeingut und spart Steuergelder
Genau aus diesem Grund hat der Stadtrat im Juli 2020 beschlossen, eine Richtlinie für das Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und Grünflächen in der Baulast der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm einzuführen. Im Laufe der zweiten Jahreshälfte wurden hiesige Baufirmen und auch Versorgungsträger seitens der Tiefbauverwaltung mit den neuen technischen und verkehrsrechtlichen Anforderungen bereits vertraut gemacht. Die Aufgrabungsrichtlinie ist nun zum 01.01.2021 als bindendes Regelwerk für alle beteiligten Gewerke in Kraft getreten. Sie soll sicherstellen, dass die Zusammenarbeit der Stadt als Baulastträger und Straßenverkehrsbehörde mit den beteiligten Bauunternehmen technisch und zeitlich noch besser verläuft. Gemeinsam soll so noch mehr Qualitätssicherung erreicht werden. Alle Informationen zur neuen Aufgrabungsrichtlinie gibt es online unter
www.pfaffenhofen.de/aufgrabungsrichtlinie.
Autor:Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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