Öffentliche Bekanntmachung
Zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 118 „Ehemaliges Betriebsgelände Stocker – Heißmanning“ – Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 den Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplans Nr. 118 „Ehemaliges Betriebsgelände Stocker – Heißmanning“ gefasst.
Der Geltungsbereich der Planung ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung zusätzlicher privater Grundstücksflächen sowie des erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichs.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von Mittwoch, 29.09.2021 bis einschließlich Dienstag, 02.11.2021 öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen sowie eine Aufstellung der wesentlichen bereits vorliegenden Umweltinformationen rechts unter Downloads einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ausführungen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren sind ebenfalls rechts unter Downloads zu finden.
Autor:PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen |
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