Auch im Stadtbus
3G-Regel in Bus und Bahn
Für eine Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln ist ab Mittwoch, dem 24.11.2021, ein 3G-Nachweis erforderlich. Das beschlossen Bundestag und Bundesrat in ihren jüngsten Sitzungen. Fahrgäste müssen demnach im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) entweder geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sein – und dies auf Verlangen auch nachweisen können, denn die Einhaltung der neuen Regelung wird stichprobenhaft kontrolliert.
Gültig sind neben PCR- und Schnell-Tests einer Teststelle auch unter Aufsicht durchgeführte Selbsttests, wie sie derzeit bei manchen Arbeitgebern zum Einsatz kommen. Wer einen undokumentierten Selbsttest aus der Drogerie vorlegen will, wird damit keinen Erfolg haben. Schüler sind von der 3G-Regel ausgenommen.
Wer ungeimpft und nicht genesen ist und keinen Test vorweisen kann, wird – wie beim Fahren ohne Ticket – des Zuges oder Busses verwiesen werden, wenn dies bei einer Kontrolle auffällt. Zudem droht auch in diesem Fall eine Geldstrafe.
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