Stadtwerke informieren: Umsatzsteueränderung bei Wärme und Gas zum 1. April

Ab 1. April 2024 steigt die Umsatzsteuer von 7 auf 19 Prozent bei Wärme und Gas. Zur Abgrenzung empfehlen die Stadtwerke die Ablesung der entsprechenden Zähler zum 1. April
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Zum 31. März 2024 endet die von der Bundesregierung beschlossene temporäre Senkung des Umsatzsteuersatzes für die Lieferung von Erdgas und Wärme. Ab 01. April 2024 beträgt diese wieder 19 Prozent.

Die Stadtwerke Pfaffenhofen werden diese umsatzsteuerliche Änderung gesetzeskonform für alle Abrechnungen umsetzen. Das heißt Kundinnen und Kunden zahlen bis zum 31. März sieben Prozent Umsatzsteuer auf ihren Verbrauch und ab dem 1. April 19 Prozent. Die Stadtwerke bitten ihre Kundinnen und Kunden daher zum Stichtag 31. März die aktuellen Zählerstände abzulesen und diese bis 15. April bequem online über stadtwerke-pfaffenhofen.de/kundenportal oder über die Stadtwerke-App SWP2Go zu übermitteln. Auch das Kundencenter nimmt zu den Öffnungszeiten gerne Zählerstände telefonisch oder persönlich in der Münchner Straße entgegen.

Eine Anpassung des Abschlags ist nicht notwendig. Bei den errechneten Abschlagszahlungen für das Jahr 2024 wurde die Änderung des Umsatzsteuersatzes bereits berücksichtigt.
Sollten bis zum o.g. Termin keine Zwischenstände der betroffenen Zähler bei den Stadtwerken eintreffen, wird der Verbrauch nach gesetzlich vorgegebenen Regularien abgegrenzt.

Autor:

Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm aus Pfaffenhofen

Münchner Straße 5, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm
+49 8441 40524000
mail@stadtwerke-pfaffenhofen.de
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