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Corona - Was aktuell gilt
Was ist neu?
Fünf-Punkte-Plan:
- Am 20. Mai hat der bayerische Gesundheitsminister einen Fünf-Punkte-Plan zur Vorbereitung auf eine mögliche neue Corona-Welle im Herbst vorgelegt. Demnach soll ein Frühwarnsystem aus drei Modulen eingerichtet werden, bei dem Virusvarianten weiter analysiert werden, Arztpraxen Atemwegsinfektionen beobachten und das Abwasser untersucht wird. Die Impfzentren sollen beibehalten werden.
Bürgertests:
- Auch kostenfreie Bürgertests sollen nach Möglichkeit über den Juni hinaus angeboten werden. Voraussetzung dafür ist jedoch zunächst eine Verlängerung der Testverordnung. Zudem will sich der Freistaat beim Bund für eine ausreichende Bevorratung mit antiviralen Medikamenten zur Behandlung von Corona-Infektionen einsetzen.
Gesundheitsämter:
- Darüber hinaus soll nach diesem Plan die bereits bestehende personelle Unterstützung der Gesundheitsämter durch Kräfte bei der Kontaktnachverfolgung bis Ende des Jahres verlängert werden. Im Bereich Digitalisierung der Gesundheitsämter hat der Gesundheitsminister angekündigt, weiter auf die bestehenden Lösungen DEMIS und SORMAS sowie auf einen verbindlichen digitalen Meldeweg zu setzen, bis eine bundeseinheitliche Lösung zur Verfügung steht.
Die derzeit gültigen Basisschutzmaßnahmen laufen bis 25. Juni:
FFP2-Maskenpflicht:
- In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht.
Isolation:
- Erkrankte müssen sich nach einem positiven Testergebnis nur noch fünf Tage isolieren und nicht mehr freitesten lassen. Voraussetzung für die Beendigung der Isolation ist eine Symptomfreiheit von 48 Stunden. Solange die Symptome bestehen, müssen sich Infizierte auch nach Ablauf der fünf Tage isolieren, maximal aber zehn Tage. Erkrankte Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen dagegen ein negatives Testergebnis vorlegen: entweder einen Schnelltest oder einen PCR-Test mit einem Ct-Wert >30.
Quarantäne:
- Enge Kontaktpersonen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen nicht mehr in Quarantäne.
Einrichtungsbezogene Testpflicht:
- Besucher in Krankenhäusern und Alten- und Pflegeheimen benötigen für den Zutritt einen tagesaktuellen Schnelltest. Geimpfte oder genesene Beschäftigte müssen sich zwei Mal pro Woche testen lassen. Ungeimpfte und nicht Genesene müssen täglich einen Test vorlegen. Diese Testpflicht gilt auch für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten.
Empfehlung Maske tragen:
- Auch in frequentierten geschlossenen Räumen, in denen keine Maskenpflicht mehr gilt wird geraten mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Empfehlung Abstand halten:
- Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
Empfehlung Hygieneregeln beachten:
- Regelmäßiges Händewaschen oder Desinfizieren der Hände hilft, Infektionen zu vermeiden.
- Innenräume sollten regemäßig gelüftet werden, um die mögliche Konzentration von Viren zu verringern.
Empfehlung Hygienekonzepte:
- Für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr wird empfohlen, Hygienekonzepte zu erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.
Rahmen- und Hygienekonzepte für verschiedene Wirtschaftsbereiche:
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