Öffentliche Bekanntmachung

Beiträge zum Thema Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung
Vollzug der Gemeindeordnung (GO), der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV)

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm                                                                    Bekanntmachung Vollzug der Gemeindeordnung (GO), der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV); 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm über die Gestaltung von Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagensatzung – WAS) 2. Satzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm über die äußere Gestalt baulicher Anlagen im Altstadtbereich...

  • Pfaffenhofen
  • 31.03.21
2 Bilder

Bekanntmachung
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm                                                                B e k a n n t m a c h u n g Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm Der Ferianausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 den Bebauungsplan Nr. 181 „Bachappner Feld in Affalterbach“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im...

  • Pfaffenhofen
  • 29.03.21
2 Bilder

Bekanntmachung
Satzungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm                                                            B e k a n n t m a c h u n g Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zur ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm Der Ferienausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 157 „Pfaffelleiten“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im...

  • Pfaffenhofen
  • 29.03.21

Öffentliche Bekanntmachung
Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die aufgeführten Widersprüche gelten unbefristet bzw. bis auf Widerruf. Ein bereits eingelegter Widerspruch bleibt weiterhin gültig. Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben: • gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern...

  • Pfaffenhofen
  • 19.03.21
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.