Öffentliche Bekanntmachung
Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren
Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz Die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch zu erheben. Die aufgeführten Widersprüche gelten unbefristet bzw. bis auf Widerruf. Ein bereits eingelegter Widerspruch bleibt weiterhin gültig. Folgende Widerspruchsmöglichkeiten sind gegeben: gegen die Übermittlung von Daten an eine...