Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung der Lärmaktionsplanung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG sind gemäß §§ 47 a- f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen. Aufgabe eines Lärmaktionsplans ist es, Lärmprobleme zu bewerten und gegebenenfalls Ziele und Strategien zur Lärmminderung aufzuzeigen sowie hierzu Maßnahmen festzulegen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm führt im Vollzug dieser gesetzlichen Regelung eine Lärmaktionsplanung...