Öffentliche Bekanntmachung
Beteiligung der Öffentlichkeit, Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 161 „Sondergebiet – Entsorgungsbetrieb, Baufirma, Containerdienst und betriebsbezogenes Wohnen“
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 161 „Sondergebiet – Entsorgungsbetrieb, Baufirma, Containerdienst und betriebsbezogenes Wohnen“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke der Fl.-Nrn. 565, 565/1, 573/3, 573/4, 575/6, 575/7, 576/1, 584/1, 584/3, 584/4, 584/5, 584/6, 584/8, 584/9, 584/10 und 586/1 der Gemarkung Haimpertshofen, sowie die Teilflächen der Fl.-Nrn. 573, 584, 584/7, 584/11 und 586 der Gemarkung Haimpertshofen. Es befindet sich nordwestlich von Heißmanning im sog. Weingarten und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Freitag, 25.09.2020 bis einschließlich Montag, 26.10.2020
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer-Nr. 2.05 öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden können.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782060 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 16.09.2020
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Stadtentwicklung Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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