Bauleitplanung
Neunte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Ziegellohfeld“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 13 „Stettiner Straße“

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 die neunte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Ziegellohfeld“ mit Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Stettiner Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB hat folgendes ergeben: Die Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum BauGB genannten Kriterien ergibt, dass durch den geplanten Bebauungsplan keine hohen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser – Hochwasser – sind als nicht erheblich einzustufen, da sie durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen auf ein unerhebliches Maß gesenkt werden können. Eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich.

Der Geltungsbereich der Planung ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Entwicklung
bzw. Überplanung bezüglich des Ortsbildes und der baukulturellen Gegebenheit. Insbesondere sollen typische Strukturen, deren Qualität im Sinne der Gesamtstadt schützenswert erscheinen, im Plangebiet durch geeignete Maßnahmen vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung bewahrt werden.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit von Freitag, 20.11.2020 bis einschließlich Montag, 18.01.2021 im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen sind rechts unter Downloads veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Autor:

Stadtentwicklung Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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