Öffentliche Bekanntmachung
Satzungsbeschluss zum Bauplan Nr. 42 "Schleiferberg"

Foto: Bayrische Vermessungsverwaltung

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 29.07.2021 die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 „Schleiferberg“ als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung in Kraft und liegt mit der Begründung ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 205, Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler nur beachtlich ist, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.

Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch Festsetzungen des Bebauungsplans oder seine Durchführung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Autor:

Bauamt Stadt Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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