Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des BauGB; Festlegung einer Durchführungsfrist § 142 III Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Satzung über die förml. Festlegung des Sanierungsgebiets Altstadt 25.07.96;

Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung vom 09.09.2021 zur Weiterführung von Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Altstadt“ die Durchführungsfrist zur Satzung vom 25.07.1996 mit Ablauf zum 31.12.2030 festgelegt.

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Altstadt“ vom 25.07.1996 kann während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Zimmer Nr. 2.13, Hauptplatz 18, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, eingesehen werden. Die Satzung kann darüber hinaus unter folgender Internetadresse abgerufen werden:

https://pfaffenhofen.de/artikel/satzungen-und-informationen-zum-thema-staedtebaufoerderung/

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 16.11.2021

Thomas Herker 1. Bürgermeister

Autor:

PAF und DU Redaktion aus Pfaffenhofen

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