Bekanntmachung
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 39 "Kreiskrankenhaus"
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Der Ferienausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 15.04.2020 die Aufstellung der dritten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ beschlossen.
Das Planungsgebiet umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen der Fl.-Nrn. 2147, 2148, 2144/1, 2145/1 und 2147/2 Gemarkung Pfaffenhofen und befindet sich westlich angrenzend an der Krankenhausstraße, an der Gemeindegrenze zu Hettenshausen. Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 19.11.2020 gebilligte und zur öffentlichen Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit von
Donnerstag, 28.01.2021 bis einschließlich Dienstag, 02.03.2021
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, jeweils von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen. Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen wie die Stellungnahmen von Behörden (Untere Bauaufsichtsbehörde; Untere Denkmalschutzbehörde; Untere Bodenschutzbehörde; Untere Immissionsschutzbehörde; Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) im Bauleitplanverfahren sowie erstellte Gutachten (Schallgutachten, Baugrundgutachten) liegen vor und werden ebenfalls ausgelegt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
- Aussagen zu Lärmimmissionen; Schalltechnische Untersuchung mit Immissionsprognose für umliegende Siedlungsbereiche und Verkehr
Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP); Untersuchung betroffener Arten (Fledermäuse, verschiedene Vogelarten)
- Weitere Hinweise zum Artenspektrum im Plangebiet und -umfeld
- Aussagen zu vorhandenen Freiflächen und Gehölzbeständen; Biotopkartierung
- Aussagen zu Schutz-, Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen von Gefährdungen der Natur und Landschaft, sowie naturschutzrechtlichem Ausgleich bzw. Kompensationsmaßnahmen
Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche
- Aussagen zur Bodenbeschaffenheit
- Bodengutachten zur Beurteilung der Baugrundverhältnisse
- Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme
Informationen zum Schutzgut Wasser
- Aussagen zu Böden, Bodenfunktion
- Bodengutachten zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Bodens und der Grundwasserverhältnisse
- Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme
Informationen zum Schutzgut Luft und Klima
- Aussagen zu Frischluft-/Kaltluftproduktion und Luftqualität
Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- Lage in den Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes; Aussagen zu Blickbeziehungen und Gesamtwirkung
Im Weiteren stehen ebenfalls Informationen zu dem Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen sowie den während der Bau- und Betriebsphase erzeugten Abfall und Abwasser zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 19.01.2021
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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