8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“

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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB


Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 28.07.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 8. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ gefasst.

Das Planungsgebiet umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1253, 1254, 1260, 1265/12, 1288/ 2, 1288/3, 1288/6, 1289, 1290, 1290/2, 1291, 1292 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 1265/2, 1282, 1287, 1287/2, 1350/4, jeweils Gemarkung Pfaffenhofen und erweitert den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Richtung Süden. Der Planbereich ist im Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.11.2017 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 92 „Gewerbegebiet Sandkrippenfeld“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen nunmehr in der Zeit von

Donnerstag, 12.07.2018 bis einschließlich Montag, 20.08.2018

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar (jeweils Schutzgut -- Art der vorhandenen Informationen):
Lebensräume für Tiere und Pflanzen -- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP): Untersuchung betroffener Arten (Fledermäuse, Vögel, Reptilien); Hinweis auf Artenspektrum faunistisch und floristisch, Biotope und Sandmagerrasenfläche im Plangebiet und -umfeld sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich
Biologische Vielfalt -- Vorhandene Freiflächen und Gehölzsäume; Hinweis auf Artenspektrum faunistisch und floristisch
Boden -- Baugrunduntersuchung: Versickerungsfähigkeit der Böden, Ermittlung Bodenprofil, Hinweise auf Bodenqualität und Bodenzusammensetzung; Hinweise zu möglichen Bodenbelastungen
Fläche -- Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme
Wasser -- Baugrunduntersuchung: Aussagen zum Grundwasser, Versickerungsfähigkeit der Böden; Hinweise zu möglichen Bodenbelastungen; Entwässerungskonzept
Klima und Luft -- Lage an Frischluftschneise; Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel; Hinweis auf „Klimafeste“ Bäume
Mensch u. Gesundheit -- Vorbelastung durch Nähe zur Anton-Schranz-Straße (St 2045) sowie der nördlich und östlich gelegenen Gewerbeflächen; Schalltechnische Untersuchung mit Aussagen zu Gewerbe- und Verkehrslärm
Landschaftsbild -- Ein- bzw. Anbindung an bestehende Gebiete; Aufbau eines begrünten Ortsrands; Gestaltungshinweise zur Wahrung des Orts- und Landschaftsbildes
Kultur- und Sachgüter -- In der Nähe befindliche Bodendenkmäler (ca. 400 m südöstlich vom Plangebiet)

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 03.07.2018
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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