Amtliche Bekanntmachung: Abstufung der Ortsstraße „Oberer Sparkassenplatz“ zu einem beschränkt öffentlichen Weg
Vollzug des BayStrWG;
Abstufung der Ortsstraße „Oberer Sparkassenplatz“ zu einem beschränkt öffentlichen Weg
Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 14.11.2013 einstimmig, den „oberen Sparkassenplatz“, der derzeit als Ortsstraße (Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet ist, als beschränkt öffentlichen Weg (Fußgängerzone nach Art. 53 Nr. 2 BayStrWG) gemäß Art. 7 Abs. 1 BayStrWG abzustufen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist die Abstufung von der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG).
Straßenbezeichnung „Oberer Sparkassenplatz“
Anfangspunkt: km 0,000 (Treppenaufgang zum oberen Sparkassenplatz)
Endpunkt: km 0,073 (östliche Grundstücksgrenze von Fl.-Nr. 1092)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,073
Gesamtlänge: km 0,073
Fl.-Nr.: 1092/1, 1092/2 Gemarkung Pfaffenhofen
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Widmungsbeschränkungen: Frei nur für Fußgänger, Radfahrer und eingeschränkten Lieferverkehr
Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Abstufung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben; sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.
Pfaffenhofen a.d.Ilm, 02.12.2013
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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