Amtliche Bekanntmachung: Änderung der Bebauungspläne „Gewerbegebiet an der Ilmtalklinik“ und „Sondergebiet Städtischer Bauhof"
Vollzug des BauGB;
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 119 „Gewerbegebiet an der Ilmtalklinik“ mit gleichzeitiger Änderung des Bebauungsplanes Nr. 144 „Sondergebiet Städtischer Bauhof“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (Bürgerbeteiligung)
Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 05.06.2014 die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 119 „Gewerbegebiet an der Ilmtalklinik“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Im Bereich der Erweiterung wird hierbei gleichzeitig der angrenzende Bebauungsplan Nr. 144 „Sondergebiet Städtischer Bauhof“ geändert.
Der Änderungs- und Erweiterungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 2138 und 2140/2 der Gemarkung Pfaffenhofen und Fl.Nrn. 146/3 Teilfläche, 153/Teilfläche sowie 154/5 Teilfläche der Gemarkung Niederscheyern.
Geplant ist die Errichtung eines Bäckereibetriebes mit Laden und Verwaltungsbereich. Die geplanten Produktionsanlagen erfordern Anpassungen der ursprünglichen Festsetzungen. Hierzu zählt insbesondere der Entfall des Turmbauwerks im Nord-Osten des Grundstücks mit einer festgesetzten Baulinie und Mindesthöhe. Darüber hinaus wird im Bereich der Erweiterung die im Bebauungsplan Nr. 144 „Sondergebiet Städtischer Bauhof“ ausgewiesene Verkehrsfläche als Wendeanlage mit Stellplätzen und Grünflächen etc. ausgestaltet.
Die Planung dient der Innenentwicklung, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Freitag, 20.06.2014 bis einschließlich Dienstag, 22.07.2014
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 11.06.2014
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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