Amtliche Bekanntmachung: Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes ,,Windkraft Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm" und öffentliche Auslegung

Lageplan Potentialflächen (unmaßstäblich)
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Bekanntmachung über die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes „Windkraft Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm“
sowie über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftanlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Geltungsbereich: Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Amtliche Bekanntmachung
Zur Öffentlichen Auslegung des Entwurfes zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windkraftanlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungsverband „Windkraft Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm“ hat am 22.01.2014 beschlossen, für das Gebiet des gesamten Landkreises Pfaffenhofen a.d. Ilm einen Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ aufzustellen.
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes ist das Ingenieurbüro Bartsch, Pommernstr. 20, 93073 Neutraubling beauftragt worden.
Die Darstellung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen innerhalb der Gemeinde auf Grundlage des interkommunalen Fachkonzepts dient neben dem Beitrag zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung im Sinne des Energiekonzepts der Bundesregierung und des landesplanerischen Ziels, erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen (Landesentwicklungsprogramm (LEP) 2013, Punkt 6.2.1 (Z)) auch der räumlichen Konzentration der Anlagen innerhalb des Untersuchungsgebietes im gesamten Landkreis. Dabei sollen ausreichend große Konzentrationszonen eine auf die Zukunft gerichtete, flexible Nutzung der Windkraft ermöglichen. Durch das städtebauliche Ziel der räumlichen Konzentration sollen vor allem auch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild minimiert werden. Die Darstellung von Versorgungsflächen als Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen im sachlichen Teilflächennutzungsplan soll die Nutzung der Windenergie auf städtebaulich geeigneten und immissionsschutzrechtlich sowie naturschutzfachlich vertretbaren Bereichen fördern, konzentrieren und gleichzeitig einen öffentlichen Belang schaffen, der gemäß § 35 Abs.3 Satz 3 BauGB der Errichtung von Windenergieanlagen an anderen Standorten im Außenbereich entgegensteht. Zudem wird mit dem Teilflächennutzungsplan die Voraussetzung für eine spätere verbindliche Bauleitplanung nach § 8 Abs. 2 BauGB geschaffen und stellt als beschlossenes städtebauliches Fachkonzept einen verbindlichen Belang in der weiteren Bauleitplanung dar.
Der Planungsverband „Windkraftplanung Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm“ hat nach Beratung und Behandlung der Ergebnisse der zur frühzeitigen Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen den Entwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes und das überarbeitete Interkommunale Fachkonzept zur Ermittlung von Potentialflächen für die Windkraftnutzung in der Planfassung vom 10.02.2015 in der öffentlichen Sitzung am 10.02.2015 gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf in der Fassung vom 10.02.2015 umfasst die Darstellung von insgesamt 32 Konzentrationszonen (z.T. in Teilflächen). Die Lage der Konzentrationszonen ist im beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, zu entnehmen.
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der sachliche Teilflächennutzungsplan Windkraftanlagen auf Grundlage eines interkommunalen Fachkonzeptes für den gesamten Landkreis Pfaffenhofen a.d. Ilm nach § 205 BauGB in der Fassung vom 10.02.2015 mit der Begründung, dem Umweltbericht und dem interkommunalen Fachkonzept mit artenschutzrechtlichem Beitrag, sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden, umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 09.03.2015 bis einschließlich 10.04.2015
während der allgemeinen Dienststunden, von Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr, Montag von 13:00- 16:00 Uhr und Donnerstag von 13:00 bis 17:00 Uhr
im Verwaltungsgebäude, Hauptplatz 18, 2. OG, Zi.Nr. 2.16
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über dessen Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die gegenständlichen Planunterlagen können auch im Internet unter www.pfaffenhofen.de während des Auslegungszeitraumes eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedem Bürger Stellungnahmen abgegeben werden. Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt:
• Interkommunales Fachkonzept zur Ermittlung von Potentialflächen für die Windkraftnutzung mit Kartenbeilagen, Ergebnis der Windpotenzialstudie, FFH-Verträglichkeitsabschätzung und mit artenschutzrechtlichem Fachbeitrag in der Fassung vom 10.02.2015
• Umweltbericht zur Begründung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes in der Fassung vom 10.02.2015
• Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der beteiligten Kommunen
sowie die Stellungnahmen folgender Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange aufgrund der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

• Bürger der Gemeinden Schweitenkirchen, Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Markt Hohenwart, Gemeinde Gerolsbach, Stadt Geisenfeld, Markt Wolnzach und Gemeinde Scheyern
• Bürger der Nachbarkommune Aresing,
• Die beteiligten Kommunen Stadt Pfaffenhofen a.d. Ilm, Gemeinde Schweitenkirchen, Gemeinde Scheyern, Markt Hohenwart
• Die Nachbarkommunen Waidhofen, Gemeinde Hohenkammer, Gemeinde Petershausen, Großmehring, Aresing, Paunzhausen,
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
• Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe, Wolnzach
• Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm Sachbereiche Immissionsschutz, Untere Naturschutzbehörde, Bodenschutz
• Landesamt für Umwelt, Augsburg
• Wasserwirtschaftsamt Ingolstadt
• Bayerischer Bauernverband, Ingolstadt
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Pfaffenhofen
• Bund Naturschutz, Pfaffenhofen
• Staatliches Bauamt Ingolstadt
• Landesbund für Vogelschutz, Reichertshausen
• Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; München
• Landratsamt Dachau, Untere Naturschutzbehörde

zu den folgenden Themenbereichen:
• Nutzung erneuerbarer Energien
• Lärmschutz / Siedlungsabstände / Infraschall / Eiswurf
• Lichtreflexionen / Schattenwurf / Hindernisbefeuerung / Einkesselung / optisch bedrängende Wirkung auf Wohnnutzung
• Erhebungen zu windkraftrelevanten Tierarten
• zu Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
• Waldfunktionen
• Ausschluss /Restriktion bei Wasserschutzgebieten
• Restriktion bei landschaftlichen Vorbehaltsgebieten
• Auswirkungen auf Bodendenkmäler und landschaftsprägende Baudenkmäler
• Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Beurteilung der artenschutzrechtlichen Auswirkungen auf windkraftrelevante Tierarten, hier insbesondere: Fledermäuse und Rot- und Schwarzmilan, Baumfalke, Wanderfalke, Schwarzmilan, Uhu, Wespenbussard, Habicht, Weißstorch, Wiesenweihe

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, den 23.02.2015
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Lageplan Potentialflächen (unmaßstäblich)
Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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