Amtliche Bekanntmachung: Aufstufung des Eigentümerweges „Stettiner Straße“ zur Ortsstraße
Vollzug des BayStrWG; Aufstufung des Eigentümerweges „Stettiner Straße“ zur Ortsstraße
Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.12.2012 einstimmig, den Eigentümerweg „Stettiner Straße“ gemäß Art. 7 BayStrWG zu einer Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG aufzustufen. Straßenbaulastträger dieser Ortsstraße wird gemäß
Art. 47 Abs. 1 BayStrWG die Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist die Aufstufung von der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG).
Straßenbezeichnung „Stettiner Straße“
Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung von der „Stettiner Straße“)
Endpunkt: km 0,114 (Wendehammer bei Fl.-Nr. 1559/14)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,114
Gesamtlänge: km 0,114
Fl.-Nr.: 1565/5, 1559/2 Gemarkung Pfaffenhofen
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Widmungsbeschränkungen: keine
Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Aufstufung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben; sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.
Pfaffenhofen a.d.Ilm, 25.01.2013
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.