Amtliche Bekanntmachung: Beteiligung der Bürger wg. „Sondergebiet – Wertstoffhof“

Vollzug des BauGB;
Beteiligung der Bürger bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Sondergebiet – Wertstoffhof“ und der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet – Wertstoffhof“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Bauausschuss und Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm haben in ihren Sitzungen am 20.03.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Sondergebiet – Wertstoffhof“ und die 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet – Wertstoffhof“ beschlossen. Der Auslegungsbeschluss wurde am 20.11.2014 gefasst.
Das Planungsgebiet befindet sich im Norden von Pfaffenhofen a. d. Ilm in Richtung Haimpertshofen auf der Freifläche zwischen B13 und der Kläranlage. Es umfasst die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 1185/5, 1206/Teilfläche, 1196, 1196/10, 1195, 1189/5 und 1201/4/Teilfläche der Gemarkung Pfaffenhofen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Bundesstraße 13 „B13“.

Mit gegenständlicher Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wertstoffhofes mit Grüngutsammelstelle geschaffen werden.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von

Dienstag, 02.12.2014 bis einschließlich Freitag, 02.01.2015

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 21.11.2014
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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