Amtliche Bekanntmachung: Frühzeitige Bürgerbeteiligung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Beteiligung der Bürger bei der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 14.04.2016 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 „Kreiskrankenhaus“ gefasst. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung befindet sich westlich der Krankenhausstraße und südlich vom neuen städtischen Bauhof. Er erstreckt sich bis an die Gemeindegrenze zu Hettenshausen und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet (s. Foto).
Beabsichtigt ist die Schaffung der Planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erneuerung und Erweiterung der Ilmtalklinik.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Dienstag, 18.10.2016 bis einschließlich Freitag, 18.11.2016
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Haupt-platz 18, 2. OG öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu er-fragen.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Anregungen vorgebracht werden können.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 06.10.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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