Amtliche Bekanntmachung: Neuvergabe der Stromkonzession
Bekanntmachung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm gemäß § 46 Abs. 3 Satz 6 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) über die Neuvergabe der Stromkonzession im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG
Der Konzessionsausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm, Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm, Freistaat Bayern, hat am 21.04.2016 beschlossen, der Bietergemeinschaft Stromkonzessionierung bestehend aus dem Kommunalunternehmen Stadtwerke Pfaffenhofen a. d. Ilm und der Bayernwerk AG den Zuschlag im Stromkonzessionsverfahren zu erteilen. Weiter wurde das Wegenutzungsrecht für das Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Stadtgebiet der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm im Sinne des § 46 Abs. 2 EnWG mit einer Vertragslaufzeit von 20 Jahren, einseitig kündbar durch die Stadt zum Ablauf von zehn und 15 Jahren, der Energieversorgung Pfaffenhofen GmbH & Co. KG eingeräumt.
1. Auswahlverfahren
Am 02.07.2014 hat die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm im elektronischen Bundesanzeiger das Auslaufen des bisherigen Stromkonzessionsvertrags am 31.10.2016 bekannt gemacht. Daraufhin haben innerhalb der dafür gesetzten Frist mehrere Unternehmen ihr Interesse am Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags mit der Stadt bekundet.
Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat zur Auswahl des künftigen Vertragspartners ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren durchgeführt. Im Zuge dessen hat der Konzessionsausschuss die Auswahlkriterien beschlossen und diese Kriterien gewichtet. Die Ziele des § 1 EnWG wurden hierbei vorrangig gewichtet. Die Kriterien und deren Gewichtung wurden allen Interesssenten bekannt gegeben.
Der Konzessionsausschuss hat die innerhalb der Angebotsfrist eingegangenen Angebote ausschließlich anhand der den Bewerbern zuvor mitgeteilten Auswahlkriterien entsprechend der festgelegten Gewichtung bewertet.
2. Begründung der Auswahlentscheidung
Auf der Grundlage der zuvor festgelegten Auswahlkriterien erwies sich das Angebot der Bietergemeinschaft Stromkonzessionierung als die insgesamt beste Alternative für die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und die dortigen Stromverbraucher.
Die Zuschlagserteilung an die Bietergemeinschaft Stromkonzessionierung gewährleistet die Berücksichtigung der Ziele einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen leitungsgebundenen Versorgung (Netzbetrieb) der Allgemeinheit mit Strom unter Berücksichtigung der zunehmend auf Erneuerbaren Energien beruhenden Versorgung (§ 1 EnWG) insgesamt am besten. Im Hinblick auf das Ziel der sicheren und zunehmend auf Erneuerbaren Energien beruhenden Energieversorgung (Untergruppe I) war das Angebot der Bietergemeinschaft Stromkonzessionierung dem Angebot des anderen Bewerbers überlegen. Auch hinsichtlich des Ziels der kosteneffizienten und preisgünstigen Energieversorgung (Untergruppe II) hat die Bietergemeinschaft im Vergleich zum Angebot des anderen Bewerbers das bessere Angebot abgegeben. Die Bietergemeinschaft erzielte bei dem Ziel der verbraucherfreundlichen Energieversorgung (Untergruppe III) im Vergleich zum anderen Angebot ebenfalls das beste Wertungsergebnis. Auch in Bezug auf das Ziel der umweltverträglichen Energieversorgung (Untergruppe IV) war das Angebot des anderen Bewerbers im Vergleich zum Angebot der Bietergemeinschaft Stromkonzessionierung schlechter zu bewerten.
Die Bietergemeinschaft Stromkonzessionierung hat darüber hinaus auch im Hinblick auf die Kriteriengruppe zu den Regelungen im Konzessionsvertrag das insgesamt beste Angebot abgegeben. Zwar war auch das vom anderen Bewerber im Konzessionsverfahren vorgelegte Konzessionsvertragsangebot insgesamt als grundsätzlich positiv und kommunalfreundlich zu werten. Insgesamt war jedoch auch in dieser Kriteriengruppe das Angebot der Bietergemeinschaft Stromkonzessionierung im Vergleich mit dem anderen Bewerber insgesamt am besten zu bewerten.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 17.06.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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