Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“ im vereinfachten Verfahren
Öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Bürgerbeteiligung)
Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat in seiner Sitzung am 13.09.2012 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 125 „Ökologisches Zentrum Pfaffenhofen“ im vereinfachten Verfahren beschlossen.
Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 925 und 927/Teilfläche, Gemarkung Eberstetten sowie das Grundstück Fl.Nr. 1058/4, Gemarkung Pfaffenhofen.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes sollen die Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit eines Bauantrages zum Neubau einer Kindertagesstätte geschaffen werden.
Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Dienstag, 05.02.2013 bis einschließlich Montag, 04.03.2013
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Pfaffenhofen a.d.Ilm, 25.01.2013
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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