Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ilmbogen“
Vollzug des BauGB;
Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zur 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ilmbogen“ der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm im beschleunigten Ver-fahren;
Öffentliche Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1, § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (Bürgerbeteiligung)
Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm hat in seiner Sitzung am 20.11.2014 die 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ilmbogen“ im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes ist Innenstadt nah an der Ilm gelegen. Es befindet sich nordöstlich der Altstadt zwischen den Straßen Ilmstraße, Schlachthofstraße, Weiherer Straße, Joseph-Fraunhofer-Straße (B 13) und Joseph-Maria-Lutz-Straße. Zentral fließt die Ilm von Süden nach Norden durch den Geltungsbereich.
Der Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke, Flurstück Nummer 433/48, Flurstück Nummer 433/49, Teilfläche Flurstück Nummer 1105/3, Teilfläche Flurstück Nummer 1107, Teilfläche Flurstück Nummer 1109, Teilfläche Flurstück Nummer 1109/2, Teilfläche Flurstück Nummer 1114, Teilfläche Flurstück Nummer 1114/18, Teilfläche Flurstück Nummer 1141 und Teilfläche Flurstück Nummer 1141/19, der Gemarkung Pfaffenhofen.
Der Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von 0,73 ha und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.
Das überplante Areal gliedert sich in zwei Teilflächen beiderseits der Ilm. Das ehemalige Schlachthofgelände zwischen Schlachthofstraße und Ilm und das Gelände des städtischen Bau- und Wertstoffhofes zwischen Ilm und Joseph-Maria-Lutz-Straße
Die Teilfläche des Schlachthofgeländes im Westen befindet sich am Südrand des derzeitigen Parkplatzes an der Schlachthofstraße und umfasst vor allem die hier befindlichen Gebäudereste des ehemaligen Schlachthofs, kleinere Gehölzbestände bis ans westliche Ilmufer und Randbereiche des Parkplatzes selbst.
Das östliche Teilareal umfasst im Wesentlichen die hier befindlichen Spiel- und Grünflächen mit ihrem teils alten Baumbestand zwischen Ilm und Joseph-Maria-Lutz-Straße sowie die nördlich an diese entlang der Joseph-Maria-Lutz-Straße anschließenden Randbereiche des benachbarten Bau- und Wertstoffhofs mit seinen Gebäuden (Lagerhallen) und Gehölz- bzw. Baumbeständen.
Die Grundlage für die Planaufstellung bilden zwei aufeinander aufbauende Wettbewerbe. Zu Beginn stand im Jahre 2012 der offene Ideen- und Realisierungswettbewerb zur Landesgartenschau „Natur in Pfaffenhofen a. d. Ilm 2017“. Daraufhin folgte 2014/15 ein Investorenwettbewerb, der die Ideen zur Bebauung des südlichen Bereiches des Bürgerparks (aus dem Ideenteil des vorangegangenen Wettbewerbs) weiterentwickeln und umsetzen sollte. Im Ergebnis soll der Siegerbeitrag zum Investorenwettbewerb umgesetzt und mittels gegenständlichem Bebauungsplan planungsrechtlich gesichert werden.
Abgeleitet aus den Planungskonzeptionen werden folgende städtebauliche Ansätze als vorrangige Ziele der Bauleitplanung verfolgt:
• Entwicklung eines attraktiven, innerstädtischen Quartiers unter Berücksichtigung und Einbindung in die Umgebung
• Sicherung des räumlich-gestalterischen Bezugs zum zukünftigen Bürgerpark
• Sicherung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung.
Die Planung dient der Innenentwicklung, das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Ein Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ist nicht erforderlich.
Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von
Freitag, 17.04.2015 bis einschließlich Mittwoch, 20.05.2015
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG öffentlich aus.
Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Anregungen schriftlich, zur Niederschrift bei der Bauverwaltung oder in sonstiger geeigneter Art und Weise von jedermann vorgebracht werden können; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Normenkontrollantrag zum Bayer. Verwaltungsgerichtshof (§ 47 VwGO) ist unzulässig, soweit damit Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Pfaffenhofen a.d.Ilm, 08.04.2014
I.V.
Albert Gürtner
2. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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