Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Zahlungsaufforderung - Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer
Am 15. Mai 2013 sind zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B für 2. Kvj. 2013
Gewerbesteuervorauszahlung für 2. Rate 2013
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm Kto.Nr.: 18 (721 516 50)
Postbank München Kto.Nr.: 646 12 - 801 (700 100 80)
Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG Kto.Nr.: 56 006 (721 608 18)
HypoVereinsbank Pfaffenhofen a.d.Ilm Kto.Nr.: 6640 142 004 (721 200 78)
Hallertauer Volksbank Pfaffenhofen a.d.Ilm Kto.Nr.: 64 009 (721 916 00)
Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.
Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung angeordnet werden.
Pfaffenhofen a.d.Ilm, 09.04.2013
Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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