Amtliche Bekanntmachung: Öffentliche Zahlungsaufforderung - Hundesteuer 2013

Am 15. März 2013 ist zur Zahlung fällig:
Hundesteuer 2013

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a.d.Ilm - Kto.-Nr.: 18 - BLZ: 721 516 50
Postbank München - Kto.-Nr.: 646 12-801 - BLZ: 700 100 80
Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG - Kto.-Nr.: 56 006 - BLZ: 721 608 18
HypoVereinsbank Pfaffenhofen a.d.Ilm - Kto.-Nr.: 6640 142 004 - BLZ: 721 200 78
Hallertauer Volksbank Pfaffenhofen a.d.Ilm - Kto.-Nr.: 64 009 - BLZ: 721 916 00

Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrift-einzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.

Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhal-tung des Zahlungstermins ersucht.

Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der ge-setzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung an-geordnet werden.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, 04.03.2013
STADT PFAFFENHOFEN A.D.ILM
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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