Amtliche Bekanntmachung: Vollzug des Denkmalschutzgesetzes (DSchG)

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) hat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm mit Schreiben vom 05.07.2016 mitgeteilt, dass das Projekt Nachqualifizierung und Revision der Denkmalliste, welches im Jahre 2006 vom BLfD initiiert wurde, im Dezember 2013 (Bodendenkmäler) bzw. November 2014 (Baudenkmäler) abgeschlossen wurde.
Seit diesem Zeitpunkt ist die aktuelle Denkmalliste (Bau- und Bodendenkmäler) im Bayeri-schen Denkmal-Atlas in vollständiger Form gem. Art. 2 Abs. 1 Satz 5 DSchG öffentlich ein-sehbar (www.blfd.bayern.de bzw. www.denkmal.bayern.de).

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 10.08.2016
Thomas Herker
1. Bürgermeister

Autor:

Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen

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