Amtliche Bekanntmachung: Widmung des Ambergerwegs
Vollzug des BayStrWG; Widmung einer Straße
Der Bauausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.12.2012 einstimmig, den Ambergerweg als Ortsstraße zu widmen. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Fläche die Widmung von der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen (Art. 6 Abs. 2 BayStrWG).
Straßenbezeichnung „Ambergerweg“
Anfangspunkt: km 0,000 (Abzweigung von der „Kellerstraße“)
Endpunkt: km 0,316 (Einmündung in den „Kreuzloh“)
Länge des neuen Teilstücks: km 0,316
Gesamtlänge: km 0,316
Fl.-Nr.: 1371/1, 690/3, Gemarkung Pfaffenhofen
Straßenbaulastträger: Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Widmungsbeschränkungen: keine
Die hierzu ergangene Verfügung kann einschließlich ihrer Begründung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.17, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden.
Die Widmung gilt zwei Wochen nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung als bekanntgegeben; sie wird zu diesem Zeitpunkt wirksam.
Pfaffenhofen a.d.Ilm, 25.01.2013
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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