Bekanntmachung: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 „Niederscheyern–Oberfeld“
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 „Niederscheyern–Oberfeld“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 09.06.2016 die Einleitung des Verfahrens zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 103 „Niederscheyern-Oberfeld“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn.: 319/6, 321/5 und 363/1 Teilfläche der Gemarkung Niederscheyern. Er befindet sich südlich an der Kornstraße, mittig zwischen Fichtenstraße und der Einmündung Gerstenstraße und ist im Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: schließen einer Baulücke unter Berücksichtigung der angrenzenden Bebauung.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von
Freitag, 27.09.2019 bis einschließlich Montag, 28.10.2019
öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraums einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 18.09.2019
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Autor:Bürgerservice Pfaffenhofen aus Pfaffenhofen |
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